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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 04/2022

 

Inhalt:

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss zwischen Kunden und integeri, Freemium Version
  3. Leistungen (Wechsel der Versionen)
  4. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen
  5. Pflichten des Kunden
  6. Rechteeinräumung
  7. Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen
  8. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung
  9. Haftungsbeschränkungen
  10. Datenschutz und Vertraulichkeit
  11. Änderungsvorbehalte
  12. Schlussbestimmungen

 

1. Geltungsbereich

  1. Die integeri GmbH (im Folgenden: integeri) bietet auf der Internetseite “integeri” (im Folgenden: integeri) eine web-basierte Unterweisungs- und Schulungssoftware (im Folgenden: Software) für Unternehmen an.
  2. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Nutzungsverträge (im Folgenden “Verträge” genannt), die zwischen integeri und Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind, über die Plattform integeri geschlossen werden.
  3. Abweichende AGB des Kunden finden auf Verträge keine Anwendung, es sei denn, integeri stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.

 

2. Vertragsschluss zwischen Kunden und integeri, Freemium Version

  1. Das auf integeri bereitgestellte Angebot, die dort bezeichnete und beschriebene web-basierte Software zu nutzen, stellt kein verbindliches Angebot von integeri dar.
  2. Die Nutzung der Software von integeri setzt die Erstellung eines Kunden- Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Für die Erstellung des Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen. Durch Bestätigung der Anlegung des Accounts gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Software für ab. Die Software kann mit bis zu sechs Nutzern zu Testzwecken kostenfrei genutzt werden. Dieses Angebot kann integeri mit der Einrichtung und Gewährung des Zugangs zum Account oder dem Versand einer Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für den eingerichteten Account annehmen. 
  3. Durch den Abschluss eines Vertrags zur kostenfreien Nutzung gemäß Punkt 2.2. räumt integeri dem Kunden das Recht ein die Software mit bis zu 6 Nutzern ausgiebig zu testen Punkt die Testphase ist dabei nicht zeitlich limitiert. Jedem Kunden steht nur ein Test Account zu. Dieser ist bezogen auf die zugehörige Organisation, bei Konzernstrukturen je Rechnungsadresse. In der Testversion kann der Kunde maximal 6 Nutzern anlegen, eine automatische Umstellung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software erfolgt nicht.
  4. Die integeri GmbH behält sich das Recht vor den kostenfreien Dienst jederzeit teilweise oder ganz einzustellen oder den kostenfreien Zugang ohne Angabe von Gründen zu verwehren. 
  5. Möchte der Kunde mehr Nutzer als in der unter Punkt 2.3. beschriebenen Testversion anlegen, hat der Kunde die Möglichkeit einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung mit integeri abzuschließen. Dabei kann der Kunde zwischen den angebotenen Software Versionen (“Unterweisungen” oder “Unterweisungen & Schulungen” und “Schulungen”) mit unterschiedlichem Umfang an zusätzlichen Funktionalitäten, den AddOns, für eine festgelegte, maximale Anzahl an Nutzern wählen.
  6. Für die Angebotserstellung und Abschluss eines Vertrags mit bis zu 999 Nutzern erfolgt der Vertragsabschluss im Account selbst. Dazu muss der Kunde die entsprechende Version auswählen und seine Auswahl bestätigen. Anschließend sind neben dem Firmennamen auch die Rechnungsadresse zu hinterlegen. Durch Bestätigung und Absendung dieser Angaben schließt der Kunde einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit integeri ab.
  7. Für den Abschluss eines Vertrags ab 1000 Nutzer erstellt das Sales-Team von integeri auf Anfrage ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform, welches vom Kunden durch Bestätigung in Textform, Schriftform oder mündlich spätestens aber durch Zahlung der Rechnung angenommen wird.

 

3. Leistungen und Wechsel der Leistungspakete

  1. integeri stellt dem Kunden für die Laufzeit eines Vertrags den Zugang zu der auf integeri angebotenen und vom Kunden ausgewählten Version der Software als Software-as-a-Service (im Folgenden: SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Software Version  einschließlich etwaiger zusätzlicher Funktionalitäten ergibt sich aus der Beschreibung auf der Internetseite von integeri unter der Rubrik “Was kostet integeri? Kalkulieren Sie Ihren Preis”. Weitere Leistungen (z.B. die (Remote-) Unterstützung bei der initialen Erstellung eines Accounts oder fachliche Einrichtung von Schnittstellen) sind nicht Gegenstand eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software. Solche weiteren Leistungen können von integeri auf Basis eines gesonderten Angebots erbracht werden.
  2. Für die Laufzeit eines Vertrages stellt integeri dem Kunden sämtliche eigenen Unterweisungs- und Schulungsinhalte zur Verfügung. Die Inhalte bleiben zu jeder Zeit Eigentum von integeri und dürfen ausschließlich zu internen Unterweisungs- und Ausbildungszwecken genutzt werden. integeri stellt dabei lediglich Inhalte bereit, für die korrekte Einrichtung des Systems ist der Kunde verantwortlich (siehe Punkt 5.6.).
  3. Zusätzliche Funktionalitäten, deren Nutzungsumfang nicht beschränkt ist, dürfen nur in angemessenem Umfang genutzt werden (“Fair-Use”), insbesondere um die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bereitstellung für alle Kunden zu gewährleisten. Im Zweifel liegt eine unangemessene Nutzung vor, wenn diese - je maximale Anzahl der Nutzer, die durch eine Version verwaltet werden können - die monatliche Nutzung der zusätzlichen Funktionalität um das Doppelte überschreitet. Unangemessen ist auch eine wesensfremde Nutzung, das heißt wenn die zusätzliche Funktionalität nicht im Bezug auf die Funktionalität der Software genutzt wird (z.B. wird die Erinnerungsfunktion genutzt um Fälligkeiten außerhalb des Maschinenmanagements zu verwalten). Integeri behält sich vor, bei Verstoß gegen den Fair-Use Grundsatz die Verwendung der zusätzlichen Funktionalität durch den Kunden einzuschränken, nachdem integeri den Kunden hierauf hingewiesen hat. Sind für zusätzliche Funktionalitäten Kontingente vorgesehen, so bleiben diese auch bei einem Wechsel der Leistungspakete bestehen, unverbrauchte Kontingente können nicht auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.
  4. Die Software ermöglicht den Austausch von Daten mit Systemen von Drittanbietern (“Drittsystem”) über Schnittstellen (APIs). Auf der Webseite von integeri findet sich eine Übersicht und Beschreibung aller verfügbaren Integrationen, wobei die Verfügbarkeit für den Kunden von der vom Kunden gebuchten Software-Version und AddOns abhängig sein kann. integeri behält es sich vor, das Angebot an Integrationen zu ändern, insbesondere wenn der Drittanbieter die Integration anpasst oder einstellt. Soweit Integrationen nicht als solche von integeri gekennzeichnet sind, handelt es sich um Integrationen, die von Drittanbietern bereitgestellt und alleine von diesen verantwortet werden (Partner-Integrationen). Der Leistungsumfang und die für die Einrichtung notwendigen Schritte ergeben sich aus der Beschreibung auf der Webseite des Drittanbieters. Integration dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Datenaustausch mit dem explizit vorgesehenen Drittsystem genutzt werden.

Partner-Integrationen sind keine Leistungen von integeri. Funktionsumfang, Preise, Laufzeit und sonstige Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Partner-Integrationen, einschließlich Support, richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. integeri übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Partner- Integration. Um eine Integration nutzen zu können muss der Kunde über die Nutzungsberechtigung für das anzubindende Drittsystem verfügen. Für den Betrieb des Drittsystems, einschließlich dessen Verfügbarkeit, ist im Verhältnis zwischen Kunden und integeri der Kunde verantwortlich.

  1. Der Kunde kann grundsätzlich jederzeit mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Kundenzugangs durch integeri zwischen den angebotenen Version der Software sowie der maximalen Anzahl der Nutzer, die durch eine Version abgebildet werden können, wechseln. Die daraus resultierende Vergütung ergibt sich aus den Punkten 7.7. und 7.8. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
  2. Kunden mit einem Vertrag zur kostenpflichtigen Nutzung der Software mit unter 1000 Nutzern können diese Änderung der Version direkt im Account vornehmen. Kunden mit einem kostenpflichtigen Vertrag zur Nutzung der Software mit über 1000 Nutzern müssen für eine Änderung der Version den Kundensupport von integeri kontaktieren, es sei denn sie reduzieren die Nutzer auf weniger als 1000. Wechselt der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums in eine Version mit größerem Umfang an Features oder in eine Version mit größerer Anzahl maximaler Nutzer, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Accounts durch integeri die zusätzlichen Funktionen der Software nutzen oder eine größere Anzahl an Nutzern einladen. Wechselt der Kunde in eine Version mit niedrigerem Umfang an Features oder mit geringerer Anzahl an Nutzern, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Kundenzugangs durch integeri nur noch die reduzierten Funktion der Software oder einer niedrigen Anzahl von Nutzern in Anspruch nehmen.

 

4. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen

  1. Integeri gewährleistet eine 99 prozentige Verfügbarkeit der als SaaS zur Verfügung gestellten Software im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von integeri liegen (insbesondere höhere Gewalt,  Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, beispielsweise Updates der Software, die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort der Integeri GmbH) zwischen 9 Uhr und 18 Uhr liegen, oder die gemäß Punkt 4.2. vorab angekündigt wurden.
  2. integeri ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, wie in Punkt 4.1. benannt, getätigt. Falls Wartungsmaßnahmen zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten, wie in Punkt 4.1 genannt, führen wird, wird integeri diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht von integeri zu vertreten ist.
  3. Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. integeri wird sich bemühen bei Meldung von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und innerhalb der Geschäftszeiten, wie in Punkt 4.1. genannt, eingehen, ein Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird integeri sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren.
  4. Bei Störungsmeldung, die außerhalb der Geschäftszeiten, wie in Punkt 4.1. benannt, eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

 

5. Pflichten des Kunden

  1. Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.
  2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, während der Testphase gemäß der Punkte 2.2. und 2.3. die Funktionalitäten und generelle Beschaffenheit der Software zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichung von den Anforderungen an die Beschaffenheit vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software gegenüber integeri anzuzeigen. Auf Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit, die während des Testumfangs bereits bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software gegenüber integeri angezeigt wurden, kann sich der Kunde gegenüber integeri nicht berufen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderung des Ansprechpartners nebst Stellvertreter unverzüglich mitzuteilen.
  4. Für die eigenen Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software von integeri nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird integeri unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über: (1) Den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistungen; (2) Eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Auftritt; (3) Eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von integeri bereitgestellte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff; (4) Eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr des Diebstahls oder missbräuchliche Nutzung des Schulungscontens.
  5. Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.
    1. Die Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
    2. Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von integeri wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Zudem müssen in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste von integeri kommen. Integeri ist für diese Einschränkung nicht verantwortlich.
    3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus-Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den integeri Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstigen mobilen Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivität Sperre, Firewall, etc.
    4. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten sowie von Zugangsdaten für Schnittstellen, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und gegebenenfalls technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie Verbot der Nutzung von sogenannten “Shared-Accounts”, Sorge zu tragen. Das Verbot der Nutzung von “Shared-Accounts” bezieht sich dabei auf den integeri-Account.
    5. Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindung in öffentlichen Netzwerken.
  6. Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob integeri den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: (1) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Verantwortlichkeiten; (2) die fachliche Einrichtung von Integrationen im integeri Account und im Drittsystem (z.B. die Festlegung, ob bestimmte Datenfelder übertragen werden sollen und wie kundenspezifische Werte aus Mehrfachauswahlfeldern zuzuordnen sind; (3) die Prüfung der Richtigkeit und Funktion der Integrationen anhand von Testfällen (z.B. betreffend die Textlänge von Freitextfeldern) vor Produktivnutzung; (4) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden nach der Spezifikation für ein- und ausgehende Daten, einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln und der Aktivierung von Schnittstellen im Drittsystem; (5) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, integeri über auftretende Leistungsstörung, wie Mängel der Leistung oder fehlende Verfügbarkeit, unverzüglich in Textform zu informieren und nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln. Der Kunde wird integeri bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. Integeri ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung an der integeri Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

 

6. Rechteeinräumung

  1. integeri räumt dem Kunden ein nicht-ausschließlich, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Software ein. Für die Nutzungsrechte an Drittsystemen und Partner-Integrationen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und Dritten zur Nutzung nicht zur Verfügung zu stellen. Bei der Buchung der Funktionalitäten bei Konzernstrukturen erstrecken sich die Nutzungsrechte des Auftraggebers auch auf mit dem Kunden im Sinne der §271 HGB, §§ 15 ff. AktG oder der jeweils anwendbaren gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen verbundenen Unternehmen/ Beteiligungsgesellschaften und Tochterunternehmen.

 

7. Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbestimmungen 

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie auf der Internetseite von integeri dargestellt werden. Die dortigen Preise sind monatliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar. Die Höhe der monatlichen Vergütung für die Nutzung der Software kann sich nach den folgenden Faktoren richten und wird beim Bestellprozess entsprechend angegeben:
    1. der gewählten Paket-Größe, das heißt die maximale zu unterweisende Anzahl von Mitarbeiter des Kunden,
    2. der gewählten Version der Software (“Unterweisungen” oder “Unterweisungen und Schulungen”), auch als Plan, Paket oder Leistungsmodell bezeichnet,
    3. ggf. bestellten AddOns,
    4. ggf. bestellten kostenpflichtigen zusätzlichen Funktionalitäten, sofern nicht bereits enthalten, 
    5. ggf. bestellten kostenpflichtigen Integrationen oder zusätzlichem Support
  2. Der Kunde hat die Wahl zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig.
  3. Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag des Abschlusses eines Vertrages zur kostenpflichtigen Nutzung der Software über den Account und endet nach Ablauf eines Monats.

Zahlung für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung erfolgen per Zahlungsart monatlich im Voraus. Die Zahlungsart wird mit dem Tag der Fälligkeit belastet. 

Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich integeri das Recht vor, die Gültigkeit der Karte zu prüfen, den Verfügungsrahmen für die Debitierung, sowie die Adressangaben zu kontrollieren. Integeri ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die eingegebene Kreditkarte als Zahlungsmittel abzulehnen. 

Bei monatlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Rechnung von integeri in elektronischer Form in seinem Profil zum Abruf zur Verfügung gestellt sowie per E-Mail versandt. 

  1. Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Freischaltung des Accounts und endet nach Ablauf eines Jahres.

Der Rechnungsbetrag ergibt sich hierbei aus der 12-fachen monatlichen Vergütung für die bestellte Software (Punkt 7.1.), abzüglich des auf der Internetseite von integeri vermerkten Rabatts bei jährlicher Vorauszahlung. integeri schaltet den Kundenzugang dem mit dem Kunden vereinbarten und auf der Rechnung angegebenen Leistungszeitraum entsprechend zunächst für ein Jahr frei. 

Zahlung für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erfolgen in der Regel per Überweisung jährlich im Voraus.

Bei jährlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Rechnung über 12 Monate in elektronischer Form per E-Mail zugesandt. Das Zahlungsziel der Überweisung ist zwei Wochen ab Rechnungsdatum.

  1. Zusätzlich steht dem Kunden bei monatlicher und jährlicher Abrechnung die Zahlung per Bankeinzug zur Verfügung. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. integeri wird den Kunden vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichen Vorlauf darüber informieren, in der Regel zwei Tage vorher. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift auf einen Tag verkürzt wird.
  2. Im Fall einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Deckung des Kontos, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Kunde integeri die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.
  3. Sollte sich bei der monatlichen Abrechnung der Preis wegen Änderung der Bestellparameter (Punkt 7.1.) erhöhen, stellt integeri den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlungen und dem geänderten Preis bis zum Ende des Abrechnungsmonat entweder sofort oder mit der folgenden Rechnungen für den nächsten Abrechnungsmonat in Rechnung. Sollte sich bei monatlicher Abrechnung der Preis während des Abrechnungszeitraums wegen Änderung der Bestellparameter (Punkt 7.1.) verringern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlungen.
  4. Sollte sich bei jährlicher Abrechnung und der Preis wegen Änderung der Bestellparameter (Punkt 7.1.) erhöhen, stellt integeri den Differenzbetrag zwischen den bereits geleisteten Vorauszahlungen bzw. dem bereits in Rechnung gestellten Betrag und dem Betrag auf Basis des geänderten Preises bis zum Ende der jährlichen Laufzeit zusätzlich in Rechnung (tagesgenaue Abrechnung). Sollte sich bei jährlicher Abrechnung der Preis wegen Änderung der Bestellparameter verringern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung seiner bereits geleistete Vorauszahlung. 
  5. Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist integeri berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich zu sperren. Auf diese Sperrung wird integeri den Kunden im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwaiger Verzugszinsen weiter zu zahlen. Etwaige durch Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können gegenüber integeri nicht geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat integeri kein Recht den Zugang zu der Software zu sperren. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

 

8. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung

  1. Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern nicht der Kunde vor Beginn einer Verlängerungsperiode mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende kündigt.
  2. Für die Verlängerung der Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software wird integeri dem Kunden spätestens zu Beginn der neuen Verlängerungsperiode eine neue Rechnung zur Überweisung zur Verfügung stellen.
  3. Integeri hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraum zu kündigen.
  4. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Account des Kunden gesperrt.

 

9. Haftungsbeschränkung

  1. Gesetzliche Haftung bei entgeltlicher Leistungserbringung. Bei entgeltlicher Leistungserbringung haftet integeri gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet integeri bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie beispielsweise im Fall der Übernahme von Garantien, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch integeri erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als “Garantie” bezeichnet werden.
  2. Haftungsbeschränkung bei entgeltlicher Leistungserbringung. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet integeri bei entgeltlicher Leistungserbringung nur für Schäden, welche von integeri verursacht wurden und auf solche wesentlichen Pflichtverletzung zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalspflichtverletzung). In diesen Fällen ist die Haftung von integeri auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind (siehe Punkt 9.2. Satz 1), ist ausgeschlossen, außer integeri haftet kraft Gesetzes zwingend (siehe Punkt 9.1. Satz 2).
  3. Haftung bei unentgeltlicher Leistungserbringung. Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z.B. in der Testversion) haftet integeri nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hierfür haftet integeri uneingeschränkt.
  4. Ansprüche gegen Dritte. Die Haftungsbeschränkungen der Punkte 9.1. bis 9.3. gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von integeri.

 

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. integeri erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner schließen hierzu eine Vereinbarung im nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlichen Umfang ab.
  2. Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Kunden mit Verträgen über die kostenfreie als auch über die kostenpflichtige Nutzung der Software. Sämtliche Informationen, gleich ob schriftlich fixiert oder mündlich übermittelt, die (1) der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder (2) die derjenige Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere Produktbeschreibung und Spezifikation sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertrauliche Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die (1) dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, (2) von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, (3) anderweitig öffentlich bekannt sind, (4) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt worden, (5) zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder (6) aufgrund einer gerichtlichen oder behördliche Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus bis 12 Monate nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Vertrages.

 

11. Änderungsvorbehalte

  1. Integeri hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene Email-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerspricht. Integeri verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
  2. Integeri behält sich vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, außer Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung von Funktionalitäten der Software eine wesentliche Änderung der durch die Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bis er erzeugter Daten einhergehen, wird integeri dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Integeri wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
  3. Integeri behält sich darüber hinaus vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, (1) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von integeri angebotenen Leistung mit dem auf diese Leistung anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert; (2) soweit integeri damit einer an integeri gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; (3) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der Software zu beseitigen; (4) weil sich die Leistung oder Vertragskonditionen von Drittanbietern (Integrationen) oder Nachunternehmen (z.B. bei zusätzlichen Funktionen) wesentlich ändern, oder (5) soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.

Integeri behält es sich insbesondere vor, die Bereitstellung von zusätzlichen Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder zu beenden, wenn die technischen Partner der zusätzlichen Funktionalitäten bzw. die Anbieter der Drittsysteme ihre Leistungen oder Leistungsbedingungen wesentlich einschränken oder ändern und integeri eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z.B. weil der Mehraufwand durch integeri unverhältnismäßig groß ist. Bei jährlicher Abrechnung erhält der Kunde in diesem Fall eine angemessene anteilige Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert abgerechnet wurde.

  1. integeri ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal - und sonstigen Kostensteigerung jährlich in angemessener Höhe anzupassen. integeri wird diese Preisanpassung und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekannt geben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlung geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an AddOns bzw.  Anzahl der Nutzer resultierende Änderung des Preises gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieses Punktes 11.4..
  2. Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne der Punkte 11.1. bis 11.4. form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. integeri behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
  3. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.

 

12. Schlussbestimmungen

  1. Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen integeri und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zugelassen, der Geschäftssitz von integeri.

  3. Für den Vertragsschluss stehen dem Kunden eine Fassung der AGB in deutscher Sprache zur Verfügung, die auf der Internetseite von integeri abrufbar ist. Maßgeblich für den Vertragsschluss für Kunden aus der DACH-Region - Deutschland, Österreich, Schweiz ist dabei zum Vertragsschluss gültige deutsche Fassung.

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